Nur noch wenige Wochen bis zur Fußball Weltmeisterschaft in Brasilien. Viele Unternehmen richten jetzt ihre Werbung gezielt auf dieses Großereignis hin aus. Doch aufgepasst: Wer im Zusammenhang mit der Fußball Weltmeisterschaft 2014 werben möchte, sollte sich vorher genau informieren, welche Werbemaßnahmen erlaubt sind und welche nicht. Wir von Neuland-Medien sind zwar keine Rechtsanwälte, möchten Ihnen in diesem Beitrag dennoch ein paar Tipps geben. Natürlich alles ohne Gewähr. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie immer einen anwaltlichen Rat hinzu ziehen.

Die FIFA als Veranstalter hat das Urheberrecht an vielen Logos. Wer also damit werben möchte, benötigt die Lizenz der FIFA. Hat der Werbetreibende diese nicht, kann es teuer werden. Was viele Unternehmer und Marketingverantwortliche nicht wissen, die FIFA hat auch zahlreiche Begriffe und Kombinationen markenrechtlich schützen lassen. Anbei einige Beispiele:

  • „WM 2014“
  • „Brazil 2014“
  • „Football World Cup“
  • „Fan Fest“
  • „WM“ als Teil eines Produktnamens, z. B. WM-Brot

Erlaubt ist rein beschreibende Werbung, die keine FIFA Begrifflichkeiten verwenden, wie beispielsweise:

  • „Brasilianische Wochen“
  • „Das Fan-Brot“
  • „Wir texten wie die Weltmeister“

Ein zusammenfassendes Merkblatt „Fußball-WM 2014 – Wie darf ich werben“ finden Sie auf der Seite der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern.