Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar untersagt Facebook ab sofort, die Daten von deutschen Nutzern des Messenger-Dienstes WhatsApp zu speichern. Bereits gespeicherte Daten müssen außerdem gelöscht werden.

WhatsApp wurde bereits vor zwei Jahren von Facebook übernommen

Für knapp 22 Milliarden Dollar hat Facebook vor rund zwei Jahren das soziale Netzwerk Facebook übernommen. WhatsApp hat in Deutschland zurzeit rund 35 Millionen Nutzer. Caspar ist der Meinung, dass diese selbst entscheiden können sollten, ob sie ihre Konten miteinander verbinden wollen oder nicht. Facebook fragt jedoch um keinerlei Erlaubnis dafür.

Welches Datenschutzrecht ist in diesem Fall gültig?

Wichtig zu klären ist nun, ob Caspar zur Untersagung der Weitergabe der Daten berechtigt ist. Zumindest sei das nationale Datenschutzrecht gültig. Das wurde im Juli bereits auch vom Europäischen Gerichtshof bestätigt. Für Facebook zählen aber bisher nur die Datenschützer in Irland. Denn von dort aus wird das europäische Geschäft gesteuert. Facebook zeigt sich bisher offen, um mit dem Hamburger Datenschützer zu kommunizieren.

Im vergangenen August kündigte Facebook die Verbindung von Telefonnummern und dem sozialen Netzwerk an. Auch die Nutzungsgewohnheiten von WhatsApp-Usern sollen an Facebook übermittelt werden. Möchte man die App weiter nutzen, so wird die Telefonnummer ohne Optionsmöglichkeiten mit dem sozialen Netzwerk geteilt.

Verbraucherschützer mahnen WhatsApp ab

Bei der Übernahme von Facebook durch WhatsApp vor zwei Jahren wurde den Nutzern versichert, dass Daten der Nutzer nicht miteinander ausgetauscht werden. „Dass dies nun doch geschieht, ist nicht nur eine Irreführung der Nutzer und der Öffentlichkeit, sondern stellt auch einen Verstoß gegen das nationale Datenschutzrecht dar“, heißt es von Seiten der Datenschützer. Auch Kölner IT-Anwalt Christian Solmecke sieht einen klaren Verstoß gegen den Datenschutz. Deutsche Verbraucherschützer haben WhatsApp wegen des direkten Austauschs von Telefonnummern mit Facebook abgemahnt.